Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kneipp- und ErlebnisCamping „An den Spreewaldfließen“

Wir freuen uns über Ihren Aufenthalt bei uns und machen diesbezüglich folgende AGBs zum Vertragsbestandteil:

1.Reservierungsbedingungen

Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Aufenthaltszeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Reservierungen sind wegen der begrenzten Stellmöglichkeit empfehlenswert. Hierfür erbitten wir eine Anzahlung von 20% für jeden Zelt- und Wohnmobilstellplatz sowie jeden Komfortstellplatz auf unser

Konto- Nr.: 429 184 0 bei der Spreewaldbank e.G. (BLZ 180 926 84).

Dieser Betrag wird bei der Abrechnung vergütet. Den Restbetrag zahlen Sie bitte am Abreisetag in der Rezeption.

2.Standortwünsche

Nach Möglichkeit und Verfügbarkeit werden wir Ihre Standortwünsche innerhalb unserer Campinganlage berücksichtigen. Wir müssen uns aber das Recht der endgültigen Standortplatzvergabe vorbehalten. Aufenthaltverlängerungen sind bitte unaufgefordert und rechtzeitig in der Rezeption vorzunehmen. Über Aufenthaltsverlängerungen entscheidet nur die Campingplatz-Verwaltung.

3.An- und Abreise

Der gebuchte Stellplatz steht Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Sollte sich Ihre Ankunft wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte. Erfolgt keine Benachrichtigung, können wir den Standplatz nur bis 19.00Uhr des vereinbarten Anreisetages freihalten und müssen ihn dann entschädigungslos anderweitig vergeben. Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird die komplette Gebühr erhoben.

4.Gebühren und Preise

Wenn keine, von uns auch bestätigten Sonderangebote vorliegen, gilt die jährlich gültige Preisliste. Diese ist an der Rezeption einsehbar und kann jederzeit auf Wunsch an sie ausgehändigt werden. Die Gemeinde Burg erhebt einen Kurbeitrag. Der jährlich gültige Betrag ist bei der Abreise zu entrichten.

5.Besucher

Tagesbesucher sind jederzeit willkommen und können uneingeschränkt unsere Einrichtungen nutzen. Dafür werden Gebühren lt. gültiger Preisliste erhoben. Diese müssen bei Ankunft entrichtet werden. Der Camper haftet für seinen Besuch und ist dafür verantwortlich, dass dieser den Platz (wenn keine Übernachtung angemeldet ist) bis spätestens 22.00 Uhr unaufgefordert verlässt.

6.Stornierung

Sie können jederzeit von Ihrer Buchung zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden, telefonisch ist es leider nicht möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Bis zum Reservierungsbeginn ihrer Buchung können Sie sich durch einen Dritten ersetzen lassen. Treten Sie von Ihrer Buchung zurück, können wir eine angemessene Entschädigung lt.BGB berechnen :

Bis 6 Wochen vor Anreisetermin – keine Kosten
Bis 30 Tage vor Anreisetermin – 50 % der Gesamtkosten des gebuchten Aufenthalts
Bis 14 Tage vor Anreisetermin – 65 % der Gesamtkosten des gebuchten Aufenthalts

Bis 8 Tage vor Anreisetermin – 80% der Gesamtkosten des gebuchten Aufenthalts

Treten Sie Ihre Anreise, ohne uns davon in Kenntnis zu setzten, nicht an bzw. sagen Sie erst am Tag der Anreise Ihre Buchung ab oder nehmen nur teilweise Leistungen in Anspruch, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Buchungspreis vor.

7.Haftung

Die Campinggäste haften nur für Schäden, die sie selbst verursachen und die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge wird von uns nicht übernommen.

8.Hausrecht

Die Campingplatz-Verwaltung hat das Hausrecht. Ihren Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Sie ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung oder im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis zelten. Bei Kindern bzw. Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren genügt die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

9.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Cottbus